Einleitung

Die Alte Eidgenossenschaft entstand als loses Bündnis von drei Talschaften in der Zentralschweiz: Uri, Schwyz und Unterwalden. Man lehnte sich gegen die Vögte der Grafen von Habsburg auf. Nicht die Loslösung vom Deutschen Reich wurde angestrebt, sondern die Rückgewinnung alter Autonomierechte.

Bundesbrief und Rütlischwur

Der Bundesbrief datiert auf Anfang August 1291, ist der bekannteste von mehreren Bundesbriefen und gilt in der traditionellen und populären Geschichtsschreibung als eine oder gar als die Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der damalige Bund wurde von den lokalen Führungseliten in den Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden (oder Nidwalden, da der Text die «untere Talschaft» erwähnt) aufgestellt, womit diese gemeinhin als die ersten drei oder die Urkantone der späteren Eidgenossenschaft gelten. Er ist erhalten und im Bundesbriefmuseum in der Gemeinde Schwyz ausgestellt. Der Bundesbrief ist im Grundsatz ein Rechtsdokument, das nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. († 15. Juli 1291) den Landfrieden sichern sollte. Nur zwei von sieben Absätzen sind für den Beistand im Kriegsfall relevant, der überwiegende Teil des Textes beschäftigt sich mit Fragen des Straf- und Zivilrechts.
Bis etwa 1890 hielt man allerdings nach einer alten Überlieferung den Rütlischwur für das eigentliche grundlegende Bündnis der Alten Eidgenossen und datierte ihn auf 1307. Der Rütlischwur soll auf der Rütliwiese am Abhang des Seelisberges am linken Ufer des Vierwaldstättersees stattgefunden haben. Dort sollen sich Vertreter der so genannten Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden (heute in Ob- und Nidwalden aufgeteilt) gegenseitige Unterstützung geschworen haben.


Wahrscheinlich waren schon früher ähnliche Allianzen geschlossen worden, der Rütlischwur ist jedoch der erste, der schriftlich dokumentiert ist. Wie beim Bundesbrief war auch hier der Auslöser der Tod des deutschen Kaisers Rudolf von Habsburg, der den Schweizern relativ viel Freiheit überlassen hatte. Aus Angst, der neue Herrscher könnte ihnen diese Rechte und Freiheiten wegnehmen wollen, schlossen sich die drei Orte zu einem Bund zusammen.

Willhelm Tell

Im Zusammenhang mit dem Rütlischwur wird oft der Name von Wilhelm Tell genannt. Tell soll den bösen Vogt Gessler, der für die Habsburger die Schweiz verwaltete und die lokale Bevölkerung vieler Freiheiten beraubte, getötet haben. Ob die Geschichte um Wilhelm Tell wirklich stimmt, ist heute sehr umstritten. Sie gibt auf jeden Fall einen guten Einblick in die damalige Zeit und die Sorgen der Menschen.

Konsolidierung und Expansion

Bereits vor dem Rütlischwur hatten die Habsburger, die über weite Teile der Zentralschweiz herrschten, ihre Macht Richtung Osten nach Österreich ausgebaut.


Aber ihr Machthunger war damit keineswegs gestillt. Sie wollten ihren Einfluss an der Gotthardroute festigen und die Gebiete zurückerobern, die sie verloren hatten. Die Eidgenossen waren sich dieser Gefahr bewusst und entschlossen, sich gegen die Habsburger zu wehren. Bei der Schlacht am Morgarten im Jahre 1315 besiegte eine kleine Einheit eidgenössischer Soldaten ein Heer von österreichischen Gegnern.


In den 40 Jahren nach Morgarten expandierte die Eidgenossenschaft allmählich: 1332 trat Luzern der Föderation bei, 1351 stiessen Zürich, 1352 Glarus und Zug, und 1353 Bern zur Eidgenossenschaft. Zu dieser Zeit wurde der heute geläufige Begriff "Kanton" noch nicht verwendet. Die Mitglieder der Eidgenossenschaft von 1353 wurden "Orte" genannt. Von 1353 bis 1481 blieb die Zusammensetzung der Eidgenossenschaft unverändert.


Obschon es im Habsburgerreich auch andere Bündnisse gab, war die Schweizerische Eidgenossenschaft eine Ausnahme: nirgends sonst bestanden Allianzen aus städtischen und ländlichen Gebieten. Ausser in der Schweiz wurden die ländlichen Gebiete von den Städten "geschluckt".

Die Siege der Eidgenossenschaft

Die Eidgenossen rühmten sich, im Gegensatz zu anderen Allianzen innerhalb des Habsburger Imperiums die Macht des Adels schwächen zu können.


Ihre Aufstände gegen die Herrscher – vor allem die Habsburger – waren nicht immer gut organisiert, aber die Mitglieder der Eidgenossenschaft unterstützten sich gegenseitig (neben Morgarten auch in Sempach bei Luzern 1386 und in Näfels bei Glarus 1388).


Von den beiden Niederlagen in Sempach und Näfels erholten sich die Habsburger nie mehr ganz. Das Selbstvertrauen der Eidgenossen hingegen wurde dadurch beträchtlich gestärkt. Aus der Schlacht in Sempach ging gar ein Nationalheld hervor: Arnold von Winkelried soll für die Eidgenossen einen Weg durch die feindlichen Linien geschlagen haben, indem er sich in die feindlichen Lanzen warf. Ob diese Geschichte wahr ist oder nicht, weiss niemand so genau. Sicher ist nur, dass sie 1533 erstmals schriftlich (in einer Ballade) erwähnt wurde.

Wachsendes Territorium, stagnierende Mitgliederzahl

Während mehr als hundert Jahren traten zwar keine neuen Mitglieder der Eidgenossenschaft bei, das Territorium des Bündnisses wurde jedoch trotzdem grösser.


Im Jahre 1415 eroberten die Eidgenossen den Aargau, der bisher zu Österreich gehört hatte. Der grösste Teil des Aargaus wurde in der Folge unter die Orte Bern, Zürich und Luzern aufgeteilt, der Rest wurde als "gemeine Herrschaften" verwaltet. Gleich erging es dem ebenfalls österreichischen Thurgau, der 1460 von sieben der eidgenössischen Orte übernommen und anschliessend durch Vögte verwaltet wurde.


Appenzell und Toggenburg (letzteres gehört heute zum Kanton St. Gallen), das Kloster und die Stadt St. Gallen, Schaffhausen, Freiburg, Biel und Solothurn kamen als so genannte‚ zugewandte Orte unter eidgenössischen Einfluss.

Untergebene und Alliierte

Die Beziehungen zwischen den Eidgenossen und anderen Teilen der heutigen Schweiz waren sehr unterschiedlich. Während einige Gebiete anderen vollständig unterworfen waren, genossen andere grosse Entscheidungsfreiheit und viel Macht.


Am wenigsten Freiheiten genossen die Gebiete, die als so genannte "Gemeine Herrschaften" verwaltet wurden. Konkret bedeutete dies, dass die Mitglieder der Eidgenossenschaft im Turnus Vögte entsandten, welche die gemeinen Herrschaften verwalteten.
Die städtischen Mitglieder der Eidgenossenschaft hatten ihre eigenen Untergebenen, z.B. Städte, die an ländliche Gebiete grenzten (Landschaften). Diese Landschaften verfügten z.T. jedoch über recht grosse Autonomie. Einige hatten sogar das Recht, ihre lokalen Behörden selbst zu bestimmen.
Andere Orte schlossen gemäss so genanntem Burgrecht Allianzen mit Städten, Klöstern oder einzelnen Adligen. Im Allgemeinen stellten die Alliierten den Städten Soldaten zur Verfügung und erhielten dafür Zutritt zu den städtischen Märkten. Dank dieses Systems konnte Bern seinen Einflussbereich in Richtung Westen ausdehnen.
Schliesslich gab es Gebiete, die als so genannte "zugewandte Orte" galten. Die Entwicklung dieser Orte war sehr unterschiedlich: einige traten später als Vollmitglieder der Eidgenossenschaft bei, andere wurden zu Protektoraten.

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