Reisepass & Visas
Alle Reisenden müssen einen gültigen Pass besitzen. Für längere Aufenthalte als 3 Monate wird ein Visum benötigt. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, welche in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet, vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen. Diese Bestimmungen sind für folgende Nationalitäten gültig: Nordamerika, Südamerika (ausgenommen Belize, Dominikanische Republik, Haiti, Kolumbien und Peru), Europa, Japan, Australien und Neuseeland. Reisende aus der EU können auch mit einer Identitätskarte (Personalausweis) einreisen.
Für Informationen betreffend Visum, Aufenthalts- sowie Arbeitsbewilligungen oder Bewilligungen für Geschäftliche Angelegenheiten, kontaktieren Sie bitte das Schweizer General Konsulat in Ihrer Nähe oder informieren Sie sich auf folgenden Seiten des Bundesamtes für Migration:
Einreise und Aufenthalt in der Schweiz
Visumantragsformular
Schweizer Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Personenfreizügigkeit Schweiz - EU/EFTA