Für Hunde und Katzen, die vom Ausland in die Schweiz mitreisen, wird die Vorlage eines Impfpasses verlangt, aus dem hervorgeht, dass das Tier gegen Tollwut schutzgeimpft ist. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Diese Vorschrift gilt auch für Hunde und Katzen, die nach vorübergehender Ausfuhr wieder in die Schweiz zurückkehren.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Weitere Informationen

  • Zollbestimmungen

    Bei der Einreise in die Schweiz dürfen nachstehende Waren abgabe- und bewilligungsfrei eingeführt werden (Auszug für Reisende mit Wohnsitz im Ausland):

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