Zollbestimmungen
Bei der Einreise in die Schweiz dürfen nachstehende Waren abgabe- und bewilligungsfrei eingeführt werden (Auszug für Reisende mit Wohnsitz im Ausland):
Persönlich gebrauchtes Reisegut
Gebrauchtes, persönliches Reisegut wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Reiseproviant
Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag sind erlaubt.
Alkohol und Tabak
- Alkoholische Getränke: von 0.5 % bis 18 % Vol. 5 Liter; über 18 % Vol. 1 Liter (alkoholische Getränke bis 0.5 % Vol. gelten nicht als alkoholische Getränke)
- Tabakwaren: 250 Stück/Gramm Zigaretten / Zigarren / andere Tabakfabrikate
Alkoholische Getränke und Tabakwaren werden nur abgabenfrei zur Einfuhr zugelassen, wenn sie von Personen eingeführt werden, die mindestens 17 Jahre alt sind.
Fleisch und Fleischwaren
Zollfrei können pro Person (inkl. Kinder) einmal pro Tag maximal 1 kg frisches Fleisch und Fleischzubereitungen eingeführt werden (Wild, Fisch, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere ausgenommen).
Bargeld
Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld.
Treibstoff
Treibstoff, der sich im Tank von Privatfahrzeugen befindet, ist abgabenfrei. Zusätzlicher Treibstoff (z.B. in Reservekanister) ist bis maximal 25 Liter ebenfalls abagenfrei. Die Freimengen werden nur einmal pro Fahrzeug und Tag gewährt.
Weitere Informationen unter: www.bazg.admin.ch