Einleitung

Zur Zeit der Ottonen und Salier (925 - 1125) auf dem deutschen Kaiserthron waren die Gebiete der Schweiz aufgeteilt zwischen dem Königreich Burgund, dem Herzogtum Schwaben, dem Herzogtum Bayern und dem Königreich Italien. Sie alle gehörten zum "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" unter dem deutschen Kaiser.

Die Gesellschaft unter deutscher Herrschaft

Der deutsche Kaiser Konrad II., der die schweizerischen Territorien 1032 zusammen brachte, herrschte über weite Teile West- und Zentraleuropas. Die lokalen Herrscher waren jedoch sehr unterschiedlicher Herkunft: einige waren Mitglieder bedeutender Adelsfamilien, andere nichtadlige Gutsbesitzer, Äbte oder Bischöfe.


Nicht alle dieser Herrscher hatten die gleichen Rechte. Viele Rechte wurden den Einzelpersonen oder später den Gemeinschaften ohne lokale Vermittlung direkt vom Kaiser garantiert.


Die Rechte (Prägen von Münzen, Erheben von Zöllen, Durchführen von Märkten, Verwaltung der Gerichte), die den lokalen Machthabern blieben, verhalfen ihnen jedoch zu Reichtum.

Der Kaiser und die Adelsfamilien

Das westliche Imperium von Karl dem Grossen war unter seine Erben aufgeteilt. Das deutsche Imperium von Otto blieb dagegen ungeteilt: die nachfolgenden Herrscher wurden von den deutschen Prinzen gewählt, wobei nur Mitglieder bestimmter Familien zur Wahl antreten durften. Wenn ein Kaiser schwach war, hatten mächtige Familien praktisch freie Hand. Die mächtigsten Familien auf Schweizer Territorium waren die Zähringer (Gründer der Städte Bern und Freiburg), die Grafen von Savoyen, die Kyburger und die Habsburger.


Der Kaiser konnte sich auf zwei Machtpfeiler stützen:
1) Die persönliche Macht aus den Besitztümern seiner Familie
2) Die Macht als Herrscher über ein ganzes Imperium
Diese Dualität bekamen die Schweizer jeweils deutlich zu spüren, wenn Mitglieder der Habsburger Familie, die viel Land auf dem Gebiet der heutigen Schweiz besass, zum Kaiser gewählt wurden. Die Habsburger Herrscher waren wegen ihrer Besitztümer besonders bemüht, die Freiheiten der lokalen Gemeinschaften möglichst einzuschränken.

Die Belebung der Städte und des Handels

Im 11. Jhd. fanden einschneidende wirtschaftliche Änderungen statt, welche die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft nachhaltig beeinflussten.
Die landwirtschaftliche Produktion wurde - als Folge günstigerer klimatischer Verhältnisse und verbesserter Anbautechniken – gesteigert. Die günstigeren Lebensbedingungen führten zu einem Bevölkerungswachstum, da mit den erzielten Erträgen mehr Menschen ernährt werden konnten.
Da nicht mehr alle Arbeitsfähigen in der Landwirtschaft arbeiten mussten oder konnten, entwickelten sich neue Berufe (Handwerker und Kaufleute). Damit sich diese Berufsleute an einem zentralen Ort versammeln und von dort aus die ländliche Bevölkerung versorgen konnten, wurden im 12. und 13. Jhd. allmählich Handelszentren resp. Städte gebaut.
Ein wichtiges Ereignis für die Entwicklung der Schweiz war die Eröffnung des Gotthardpasses 1220. Die Gebiete im Norden des Passes (Uri und Schwyz) wurden zu begehrten Territorien, da von dort aus eine lukrative Handelsroute kontrolliert werden konnte.

Reichsunmittelbarkeit

Der Kaiser garantierte Uri und Schwyz Reichsunmittelbarkeit, das heisst diese Gebiete waren direkt dem Kaiser unterstellt.
Im Laufe der Zeit erhielten auch andere Gemeinden und Städte Reichsunmittelbarkeit. Dieser Status war sehr begehrt, da ohne lokale Zwischenherrscher die ansässige Bevölkerung ziemlich unabhängig über ihre Angelegenheiten bestimmen konnte.
Das Entwicklungsmuster war im ganzen Imperium ungefähr gleich. Die Schweiz war insofern eine Ausnahme, dass auch ländlichen Gebieten Reichsunmittelbarkeit gewährt wurde. Diese Gebiete wurden meist von Bauern bewohnt, die über eigenes Land verfügten (das sie selber urbar gemacht hatten) und von keinen Gutsbesitzern abhängig waren.

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